Sechs Jahre lang verwendeten die deutschen Sparkassen und die spanische Großbank Santander ein nahezu identisches Rot im Logo. Und ebenso lange stritten sich die beiden Geldinstitute durch alle Instanzen, wer die älteren Rechte an der Farbmarke habe.
Nun entschied der Bundesgerichtshof den Markenstreit und gaben den Sparkassen Recht. Diese dürften sich das charakteristische Rot exklusiv für ihre Privatkunden sichern. Demnach muss die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke nicht gelöscht werden.
Die Begründung der Karlsruher Richter: Das Sparkassen-Rot besitze eine „breite Durchsetzung“ im deutschen Markt. 2007 war das Sparkassen-Rot und ähnliche Töne beim Deutschen Patent- und Markenamt als Farbmarke eingetragen worden. Die spanische Bank hatte anschließend einen Antrag auf Löschung gestellt und vor dem Bundespatentgericht zunächst gewonnen. Vor dem Bundesgerichtshof kam den Sparkassen die Tatsache zugute, dass 67,9 Prozent das Sparkassen-Rot („Rot HKS 13“) dem Markeninhaber zugeordnet hatten. Wie sich der Markenauftritt von Santander in Deutschland zukünftig gestaltet, bleibt abzuwarten.
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