Die Moderatorin und Spielerfrau Catherine Hummels darf bis auf Weiteres keine Sneaker und Slides unter ihrem Namen vermarkten. Das berichtet die Fachzeitschrift Textilwirtschaft. Die dänische Sport- und Schuhfirma Hummel A/S hatte gegen die Schuhlinie geklagt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wegen der Namensähnlichkeit sehen die Dänen ihre Markenrechte verletzt. Bei den beanstandeten Schuhen handelt es sich um eine Sonderkollektion der Schuhmarke Kennel und Schmenger. Das Unternehmen aus Pirmasens hatte sie anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens mit Catherine Hummels auf den Markt gebracht. Die Schuhe sind mit kleinen Hummeln und dem Vor- und Nachnamen der Namensgeberin bestickt. Die Geschäftspartner wollen nun Berufung gegen das Urteil einlegen.
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