Es gibt Markennamen, die oft gar nicht als Markennamen wahrgenommen werden. Wie zum Beispiel der Name Spezi® – die Augsburger Brauerei Riegele hatte sich die Namensrechte für das Cola-Mix-Getränk bereits 1956 schützen lassen. Nun kam es zum Markenstreit mit der Münchener Brauerei Paulaner.
Wie die FAZ berichtete, verkaufte sich Spezi® bald so gut, dass Riegele 1977 einen Markenverbund gründete, um den wachsenden Markt bedienen zu können. Seitdem dürfen andere Hersteller innerhalb des Verbundes gegen eine Lizenzgebühr ebenfalls Spezi® abfüllen.
Die Brauerei Paulaner hatte von Anfang an einen Sonderstatus, da bereits drei Jahre vor dem Zusammenschluss eine eigene Vereinbarung mit Riegele getroffen worden war. Laut der FAZ wurde es Paulaner gegen eine Einmalzahlung gestattet, ein Mix-Getränk unter dem Namen „Paulaner Spezi“ und mit leicht verändertem Logo lizenzfrei zu verkaufen.
Im Jahr 2021 kündigte Riegele die Vereinbarung mit dem Argument, dass die gezahlte Summe von 10.000 D-Mark zu niedrig gewesen sei. Die Brauerei wollte die weitere Nutzung des Namens „Paulaner Spezi“ künftig nur noch gegen eine regelmäßige Lizenzgebühr gestatten.
Paulaner wehrte sich im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Landgericht München gegen die Kündigung. Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob die Vereinbarung ein kündbarer Lizenzvertrag oder eine einmalige Abgrenzungsvereinbarung war.
Das LG München gab Paulaner Recht – „Paulaner Spezi“ darf im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung weiter benutzt werden. Wie die Entscheidung (LG München I, Urteil vom 11.10.2022; Az.: 33 O 10784/21) begründet wurde, ist hier nachzulesen.