Wenn NOMEN eine neue Marke entwickelt, spielt die juristische Verfügbarkeit des favorisierten Vorschlags eine entscheidende Rolle. Denn was nützt der kreativste Name, wenn er fremde Markenrechte verletzt?
Bevor eine neue Marke angemeldet wird, ist eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche ein Muss: So vermeidet man teure Rechtsstreitigkeiten und umgeht das Risiko einer nachträglichen Namensänderung.
Es gibt zwei Arten von Schutzhindernissen, die gegen eine Markenanmeldung sprechen. Neben den absoluten Schutzhindernissen (fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürftigkeit etc.) sind da noch die potenziellen relativen Schutzhindernisse: Relative Schutzhindernisse liegen vor, wenn die neue Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist.
Ob eine Marke in identischer Form bereits registriert ist, lässt sich vergleichsweise leicht ermitteln. Schwierig wird es, wenn es um ähnliche Namen geht.
Es gibt u. a.
Die Beurteilung sollte man spezialisierten Patentanwälten überlassen. Erfolgt die Prüfung im Vorfeld nicht, kann es im Falle späterer Markenkollisionen teuer werden. Entweder müssen kostspielige Abgrenzungsvereinbarungen getroffen werden oder die Marke muss zurückgezogen und das Produkt umbenannt werden.
Sie möchten mehr darüber erfahren? Sprechen Sie uns gerne an. NOMEN kooperiert mit erfahrenen nationalen und internationalen Patentanwälten.