Markenrecht: Veganer Käse? Von wegen!

par Nomen Deutschland | le Juli 11, 2017

Vegane Produkte dürfen namentlich nicht als „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Das entschied Mitte Juni der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dabei bezogen sich die EU-Richter auf europäisches Recht, das die Bezeichnung „Milch“ für Produkte vorsieht, die aus „normaler Eutersekretion“ von Tieren hergestellt werden. Auch Begriffe wie „Sahne“, „Butter“, „Rahm“, „Käse“ oder „Joghurt“ dürfen demnach nicht zur Bezeichnung veganer Produkte verwendet werden. Hintergrund ist eine Klage von Wettbewerbern gegen ein Unternehmen aus der Eifel, das vegane und vegetarische Produkte unter Namen wie „Veggie-Cheese“ herstellt und vermarktet. Zwar wird auf den pflanzlichen Ursprung hingewiesen, doch könne eine Verwechslungsgefahr für Konsumenten nicht ausgeschlossen werden, so die Richter.

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http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eugh-urteil-tofukaese-darf-nicht-kaese-heissen-1.3545665

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