Bei einer Markenrechtsverletzung müssen Banken Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nennen, wenn der Kauf des gefälschten Markenprodukts über dessen Konto abgewickelt wurde. Das entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.10.2015 (Az: I ZR 51/12). Im vorliegenden Fall klagte eine Lizenznehmerin für die Herstellung und den Vertrieb von Davidoff-Parfüms gegen einen Verkäufer, der auf eBay Produktfälschungen unter dem Markennamen „Davidoff Hot Water“ anbot. Mehr Infos: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21758