Ferrari muss in die Löschung seiner Kultmarke Testarossa einwilligen. Das entschied das Düsseldorfer Landgericht am 02.08.2017 (Az.: 2a O 166/16).
Die Marke sei, so die Begründung der Kammer, in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt worden. Das Modell Testarossa wird seit 1996 nicht mehr gebaut. Ferrari hatte sich jedoch darauf berufen, dass der Markenname noch im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten genutzt werde. Die Richter ließen das Argument jedoch nicht gelten, da diese Serviceleistungen unter der Dachmarke Ferrari angeboten würden. Von der Entscheidung profitiert der Nürnberger Spielzeugfabrikant Kurt Hesse. Der ehemalige Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion hatte den Antrag auf Löschung gestellt und sich den Markennamen gesichert. Nun will er darunter Fahrräder, E-Bikes und Rasierer vermarkten.
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