Die Briten haben mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der EU gestimmt. Was bedeutet das für den Schutzumfang von Unionsmarken?
In diesem Frühjahr wurde die EU-Gemeinschaftsmarke zur Unionsmarke, gleichzeitig firmierte das HABM zum Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Trotz der Umbenennungen bleiben die Vorteile der Unionsmarke bestehen:
Britischer EU-Austritt sorgt für Rechtsunsicherheit
Da auch Großbritannien (noch) mit abgedeckt ist, schlägt der Brexit nun hohe Wellen. Welche Konsequenzen der Brexit für Markeninhaber haben wird, ist noch nicht abzusehen. Das britische Institut der Patentanwälte ITMA („The Institute of Trade Mark Attorneys“) rät zur Gelassenheit. Wie ITMA-Präsidentin Kate O’Rourke betonte, behalten EU-Marken bis auf weiteres ihren Markenschutz. „Sehr wahrscheinlich wird es für mindestens zwei Jahre keine Änderungen geben, sodass Markeninhaber genügend Zeit haben zu planen“, erklärte sie am Tag nach dem Referendum in London. Man werde jedoch im Rahmen der kommenden Austrittsverhandlungen die Interessen der Markenrechtsinhaber im Auge haben und an tragfähigen Lösungen mitarbeiten.
Marken auch national anmelden
Inzwischen signalisierte die EU bereits ihr Interesse an schnellen Austrittsverhandlungen. So will man Kettenreaktionen verhindern. Viele Patentanwälte in Deutschland raten deshalb dazu, Marken für den britischen Markt vorsichtshalber auch über eine nationale Anmeldung zu schützen. Diese Umwandlung von Unionsmarken in nationale UK-Marken könnte zwar ohnehin kommen, sie muss es aber nicht. Und wie sagt der Brite so treffend: Better safe than sorry.
Quellen:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-marks-in-the-european-union