Schon gehört? Der deutsche Kosmetikhersteller Kneipp hat im Markenstreit um die Unionsmarke „Joyful by nature“ eine Niederlage erlitten. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage im April ab.
Dass neue Marken wegen zu großer Ähnlichkeit mit älteren Marken juristische Probleme bekommen können, ist eine Gefahr, vor der wir immer wieder warnen. Deshalb lautet unser guter Rat an unsere Kunden: Wählt einen, der sich differenziert. Mit anderen Worten: Verwendet kein Trend-Vokabular, denn das kann Probleme mit anderen Markeninhabern geben und ziemlich viel Zeit und Geld kosten.
„Joyful by Nature“ vs. „Joy“
Im aktuellen Fall trifft es Kneipp. Das Würzburger Traditionsunternehmen meldete im November 2019 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante das Wortzeichen „Joyful by nature“ als Unionsmarke an. Die Marke sollte für Kosmetika, Duftkerzen und Marketingdienstleistungen gelten. Gegen die Eintragung legte die Maison Jean Patou, ein französisches Unternehmen für Luxusartikel im Bereich Mode und Parfum und Markeninhaberin der Marke „Joy“, im Juli 2020 Widerspruch ein. Das EUIPO gab dem Widerspruch teilweise statt. Begründung: Die Marke „Joy“ genieße in einem wesentlichen Teil der EU große Wertschätzung. Kneipp könne, so die Argumentation der Richter, die Ähnlichkeit der beiden Marken in unlauterer Weise für sich nutzen.
Gegen die Entscheidung des EUIPO legte das Unternehmen beim Gericht der Europäischen Union Klage ein. Diese wurde allerdings abgewiesen, da das EU-Gericht die große Wertschätzung und Bekanntheit der Marke „Joy“ bestätigte. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Auch „Super League“ scheiterte
Ähnlich gelagerte Markenstreitigkeiten gibt es immer wieder. Kürzlich erlitt auch die geplante „Super League“ eine Niederlage. Zwölf europäische Top-Vereine, darunter Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin, hatten 2021 die gleichnamige eigene Liga gegründet – in Konkurrenz zur Champions League. Doch zumindest unter diesem Namen wird es die „Super League“ nicht geben. Denn in Dänemark gibt es bereits die „Superliga“. Diese klagte und die EU-Markenbehörde gab ihr Recht, da der Name „konzeptionell identisch“ sei.
Fazit: Neue Wege im Naming beschreiben, denn Nachmachen zahlt sich nicht aus.
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