Die EU-Auflagen für gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmittelverpackungen wurden verschärft.
Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind seit dem 14. Dezember 2012 verboten. Ausgenommen sind solche Aussagen, die von der Europäischen Kommission geprüft und zugelassen wurden. Die Zulassung wird dann gewährt, wenn der Hersteller den wissenschaftlich fundierten Nachweis über die angegebene Wirkung erbringt. Die europäischen Verbraucher sollen so beim Kauf von Lebensmitteln besser vor Irreführung und Fehlkäufen geschützt werden. Alle zugelassenen Angaben sind in einem EU-weiten Register gespeichert. Dieses ist auf der Website der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/nuhclaims/) für jedermann zugänglich. Das Register führt auch jene Aussagen auf, die nicht zugelassen sind.