Der Kölner Traditionsclub hat einen Sieg errungen – diesmal außerhalb eines Fußballstadions. In dem Rechtsstreit um die Domain „FC.de“ zeigte das Kölner Landgericht einem Privatmann die rote Karte. Das Verfahren lief seit Mitte Juni und wurde im August entschieden.
Ein Privatmann hatte die Adresse fc.de vor einiger Zeit bei der Denic registriert und unterschiedlichen Bundesligisten zum Kauf angeboten. Die lehnten jedoch mit der Begründung ab, dass dieses Kürzel allgemein mit 1. FC Köln verbunden wird. Der 1. FC Köln wiederum hatte bereits Ansprüche auf die Domain geltend gemacht. Zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens bot man dem Domainbesitzer 5.000 Euro an. Dieser lehnte ab und forderte 50.000 Euro.
Ins Abseits geschossen
Die „Geißböcke“ klagten und bekamen Recht. Der 1. FC Köln sei seit jeher unter dem Kürzel „FC“ bekannt und zudem der einzige Bundesligaverein, der keine Zusätze wie FCB für Bayern München oder FCA (Augsburg) trage. Zudem habe der Beklagte die Domainadresse in reiner „Verkaufsabsicht zwecks Geschäftemacherei“ angemeldet. Der Beklagte muss nun die Domainadresse löschen lassen und trägt einen Großteil der Prozesskosten.
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