Bio: Der Inbegriff einer heilen Welt

Januar 14, 2020

Dem EU-weit geschützten Begriff „Bio“ ist das gelungen, wovon viele Marken nur träumen können: Immer mehr Verbraucher vertrauen diesen drei Buchstaben blind.

„Bio“ ist eine durch die EG-Öko-Basisverordnung EU-weit geschützte Kennzeichnung. Bio-Produkte müssen genau definierten Kriterien entsprechen. Doch wie diese genau aussehen, wissen nur die wenigsten Verbraucher. Stattdessen lesen viele aus Bio das heraus, was ihnen persönlich wichtig ist. Die einen verbinden mit dem jeweiligen Bio-Produkt Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und andere Schadstoffe, Verzicht auf Gentechnik, artgerechte Tierhaltung, Regionalität, Frische, umweltfreundliche Produktionsbedingungen, Einhaltung von Sozialstandards und vieles mehr.

Garant für ein gutes Gewissen

Foto: AdobeStock / Tom Bayer

 

De facto erfüllen Bio-Produkte diese Anforderungen, allerdings vermutlich nicht in dem Grad, den wir uns wünschen. Denn unser Unterbewusstsein wandelt diese abstrakten Konzepte beim Kauf von Bio-Produkten in hoch emotionale Bilder um. Wir stellen uns Gärten und Felder mit gesunden Pflanzen und grüne Wiesen mit glücklichen Tieren vor. Diese positiven Assoziationen erklären unter anderem, warum die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln stetig steigt. Die Bio-Branche ist 2018 das neunte Jahr in Folge gewachsen und der Umsatz hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt.

Foto: AdobeStock /Astrid Gast

Das bedeutet Bio tatsächlich

Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Kennzeichnung vorverpackter Biolebensmittel mit dem EU-Bio-Logo, dem dazugehörigen Kontrollstellencode und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten seit dem 1. Juli 2012 verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt für Produkte aus dem ökologischen Landbau und Biolebensmittel, die einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren. Anforderungen an Lebensmittel mit EU-Bio-Siegel sind u. a.:

  • nicht durch bzw. mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt
  • ohne Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln erzeugt
  • enthalten nicht mehr als 5 % konventionell erzeugte Bestandteile (begrenzt auf eine Liste ausdrücklich erlaubter Rohstoffe)
  • Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert
  • Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) sind abwechslungsreich zu gestalten
  • vorgegebene Mindeststall- und -freiflächen
  • Tiere sind mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern

Logo: Bio-EU-Siegel

Logo: Deutsches Bio-Siegel

Parallel zum Bio-EU-Siegel gibt es in einigen EU-Ländern eigene staatliche Siegel, z. B. das deutsche Bio-Siegel. Es wurde 2001 ins Leben gerufen und darf nur zusätzlich zum EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Darüber hinaus gibt es private Bio-Siegel, die über die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung hinaus erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stellen. Bekannte Siegel sind u. a. Bioland, Demeter und Naturland.