Der Name seines Musikstreaming-Dienstes bringt Apple kein Glück. Ein Berufungsgericht in Washington entschied kürzlich gegen den iPhone-Hersteller zugunsten des Jazz-Trompeters Charles Bertini. Dieser hatte Einspruch gegen die Anmeldung des Namens Apple Music eingelegt – mit der Begründung, dass er selbst seit 1985 die Marke Apple Jazz für Live-Auftritte nutze und seit Mitte der 1990er-Jahre auch für aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Somit bestehe Verwechslungsgefahr. Der Streaming-Dienst Apple Music war erst wesentlich später, im Juni 2015, an den Start gegangen.
Auch Ärger mit den Beatles
In der Vergangenheit hatte Apple bereits Probleme wegen der etwas zu sorglosen Nutzung seines eigenen Firmennamens. 1968 gründeten die Beatles das Unternehmen Apple Corps für Geschäfte rund um ihre Musik. Einige Jahre später wurde Apple Computer gegründet – und von den Beatles wegen der Markenrechtsverletzung verklagt.
Man schloss einen Deal: Apple verzichtete auf das Musikgeschäft, während sich Apple Corps aus der Computer-Branche zurückzog. Der Deal geriet ins Wanken, als Apple mit iTunes eine Musik-Download-Plattform startete.
Apple Corps warf Apple Vertragsbruch vor, verlor jedoch vor Gericht und verkaufte 2007 alle Markenrechte an Steve Jobs, der so mit Apple auf eine seit 1968 im Musikgeschäft genutzte Marke zurückgreifen konnte.
Es kommt auf konkrete Nutzung an
Im Streit mit dem Jazzmusiker Bertini half dies allerdings nur in der ersten Instanz. Das Berufungsgericht lehnte die Registrierung von Apple Music mit der Begründung ab, dass der Konzern die Marke unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet hatte. Dies sei etwas anderes als die ursprünglich von den Beatles vorgesehene Nutzung der Marke für Musik-Aufnahmen.
Ob Apple Berufung einlegen und das Oberste Gericht anrufen wird, bleibt abzuwarten. Der Konzern ist jedoch dafür bekannt, konsequent für seine Marken zu streiten.