Die Fluggesellschaft EasyGroup klagt Presseberichten zufolge gegen den Streaming-Dienst Netflix. Stein des Anstoßes ist die seit 2016 von Netflix produzierte Serie „Easy“, in der auch schon Hollywood-Größen wie Orlando Bloom mitspielten. EasyGroup-Gründer und -CEO Stelios Haji-Ioannou argumentiert, der Serientitel sei dem Namen seiner Airline zum Verwechseln ähnlich. Auf der unternehmenseigenen Website erklärt er, „Easy“ sei in Europa als Bestandteil des Markennamens „EasyBusiness“ sowie in tausend weiteren Kombinationen geschützt. Man werde nicht zulassen, dass der Markenname einschließlich des Markendesigns missbräuchlich verwendet würde. Er freue sich zwar, dass die Serie nach der im kommenden Jahr erscheinenden 3. Staffel beendet sei. Doch werde man gegen die Vermarktung der bisherigen Staffeln in Europa rechtlich vorgehen.
Konsequent auf Konfrontationskurs
Netflix ist nicht das erste Unternehmen, gegen das die EasyGroup wegen Markenrechtsverletzungen vorgeht. Auf der Unternehmenswebsite „easy.com® – the easy® portal – home of the easy® family of brands“ befindet sich sogar ein eigener Menüpunkt namens „Brand Thieves“. Hier ist zu lesen: „Some people think they can make a fast buck by stealing our name and our reputation. They set up websites and companies using the name ‘easy‘ (or phonetic versions of it) which can either pay a passing resemblance to an easyGroup company or be a direct copy.“ Im Anschluss an diese Erklärungen werden Leser, die eine vermeintliche Markenrechtsverletzung gefunden haben, aufgefordert, sich per E-Mail zu melden.
Nomen meint dazu: Es ist selbstverständlich legitim, den eigenen Markennamen nach Kräften zu verteidigen. Doch Begriffe des Grundwortschatzes sind nun einmal nach geltendem Markenrecht freihaltebedürftig, d. h. nicht monopolisierbar. Man darf sie verwenden, aber sich nicht wundern, wenn andere dieses Recht auch für sich in Anspruch nehmen.
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