Siegtreffer für Lionel Messi vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg: Der argentinische Fußballer darf seinen Namen in der EU als Marke für Sportbekleidung und Turnartikel schützen (Rechtssache T-554/14). Messi hatte seinen Namen im August 2011 als Marke eintragen lassen. Prompt legte der spanische Hersteller Casa Masferrer Widerspruch ein, da dieser unter der Marke „Massi“ Sportbekleidung, Schuhe, Helme für Radfahrer, Schutzanzüge und Handschuhe vertreibt. Das EU-Gericht hob im April 2018 eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten des Herstellers Massi auf. Begründung: Die Bekanntheit des mehrfach ausgezeichneten Weltfußballers neutralisiere die Ähnlichkeiten zwischen den Marken „Messi“ und „Massi“. Diese dürften demnach, so die Einschätzung der Richter, parallel existieren.
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