Serie: Markenrecht-Basics (Teil 4)

par Benjamin Demitrio | le April 18, 2014

buch01_paragraphenzeichen_Markenrecht_01

Die Möglichkeiten des Markenschutzes im Überblick:

Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Die drei wichtigsten Eintragungsverfahren:

  • Nationale Marke

Nationale Marken genießen Markenschutz in dem Land, in dem sie angemeldet wurden. In Deutschland werden nationale Marken durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingetragen.

  • IR-Marke

Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) kann eine Marke in ein internationales Register eingetragen werden. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.

  • Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für die Eintragung ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) zuständig.

Bild: Fotolia